Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Handelsagent

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Handelsagenten wurden in der Regel in Gebieten des Empfängerstaates eingesetzt, in denen bisher noch eine konsularische Vertretung des Entsendestaates fehlte oder als nicht notwendig, die Vertretung wirtschaftlicher Interessen jedoch durchaus als wünschenswert erachtet wurde. Der Handelsagent konnte konsularische Funktionen ausüben; eine gegenseitige politische Anerkennung von Entsende- und Empfängerstaat war hierzu nicht notwendig. Die Ernennung von Handelsagenten, etwa in den lateinamerikanischen Staaten ab den 1820er Jahren stellte einen Kompromiss dar zwischen den Interessen der Kaufmannschaft in Bayern und dem unsicheren Nutzen, den diese Vertreter hatten.