Prinzipal-Kommissar
Stellvertreter des Kaisers am Immerwährenden Reichstag. Nachdem sich der Reichstag von einem unregelmäßigen Treffen zu einem ständigen Gesandtenkongress entwickelt hatte, wurde auch die persönliche Teilnahme des Kaisers von der Regel zur Ausnahme. Damit war der Prinzipal-Kommissar als kaiserlicher Vertreter auch weniger als Gesandter im eigentlichen Sinne des Wortes zu verstehen, sondern er galt als vollumfänglicher Repräsentant, dessen Handeln mit dem des Kaisers gleichzusetzen war. Somit nahm er nicht nur als Überbringer kaiserlicher Dekrete und Empfänger der Reichsgutachten eine zentrale Position in der Kommunikation zwischen Kaiser und Reichstag ein, sondern stellte auch in zeremonieller und gesellschaftlicher Hinsicht einen Mittelpunkt des Gesandtschaftswesens am Immerwährenden Reichstag dar, etwa bei Huldigungen oder der Akkreditierung von Gesandten.