Geschäftsträger (Chargé d’affaires)
Die Bezeichnung „Geschäftsträger“ für diplomatische Vertreter wurde bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts verwendet. Gebraucht wurde sie einerseits in Verbindung mit dem Adjektiv „interimistisch“, um die vorübergehenden Leiter einer dauerhaften Vertretung während der Abwesenheit des eigentlichen Vorgesetzten zu bezeichnen. Dabei handelte es sich in der Regel um die Gesandtschaftssekretäre. Daneben etablierte sich der Begriff des ständigen Geschäftsträgers auch für die Angehörigen der untersten diplomatischen Rangstufe, die beauftragt wurden, wenn aufgrund politischer oder sonstiger Umstände auf die Entsendung eines höher einzuordnenden diplomatischen Vertreters verzichtet werden sollte. Bestätigt wurde dieser Titel als Bezeichnung eines diplomatischen Vertreters der vierten Rangstufe durch den Wiener Kongress 1815. Der geringere Status des Geschäftsträgers/Chargé d’affaires im Vergleich zum Botschafter oder Gesandten zeichnet sich dadurch aus, dass er im Gegensatz zu diesen nur beim jeweiligen Außenministerium des Empfängerstaates akkreditiert ist.