Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Diplomatische Rangstufen

Aus Gesandtendatenbank
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Nachdem für das Mittelalter noch keine systematische Unterscheidung diplomatischer Rangstufen existierte, führte eine zunehmende begriffliche Differenzierung ab der Mitte des 16. Jahrhunderts zu einer Einteilung in zwei Rangklassen mit vornehmlich zeremoniellen Unterschieden. Die Bezeichnungen für die Diplomaten selbst blieben dagegen zunächst noch uneinheitlich (erste Klasse: Oratores, Legati, Ambassadeurs oder Botschafter; zweite Klasse: Missi, Agenten oder Residenten). Zu einem weiteren Differenzierungsmerkmal entwickelte sich das Prädikat „extraordinaire“, das zunächst noch den zeremoniellen Vorrang außerordentlicher Gesandter gegenüber den ständig residierenden verdeutlichen sollte, jedoch bereits im 18. Jahrhundert entgegen den tatsächlichen Verhältnissen auch für den letztgenannten Personenkreis verbindlich wurde. Seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert und vor allem mit der weiteren Etablierung eines dauerhaften Gesandtschaftswesens entwickelte sich eine vierstufige Ausdifferenzierung diplomatischer Rangklassen mit einer Unterteilung in Botschafter bzw. Ambassadeurs, Gesandte, Residenten und schließlich den Geschäftsträgern (Chargés d’affaires), die sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts an nahezu allen europäischen Höfen durchsetzen und die bis dato übliche Praxis einer zweigeteilten Hierarchisierung ersetzen konnte. Generell bedeutete die Differenzierung in diplomatische Ranggruppen eine Verortung der Diplomaten im Gefüge des empfangenden Hofes und damit auch die Definition von deren Handlungsmöglichkeiten vor Ort. Diese Differenzierung wurde durch das Wiener Reglement von 1815 und das Aachener Protokoll von 1818 festgeschrieben bzw. weiterentwickelt: Die Botschafter, bzw. diesen gleichgestellt die Legaten und Nuntien des Heiligen Stuhls, bildeten die ranghöchste Gruppe; der Austausch von Botschaftern war jedoch seit der Frühen Neuzeit den Großmächten vorbehalten. Die zweite Ranggruppe stellte die Gruppe der Bevollmächtigten Minister und Außerordentlichen Gesandten (Ministre plénipontentiaire et Envoyé extraordinaire) dar. Bayern besetzte seine Vertretungen bei den europäischen Höfen überwiegend mit Angehörigen dieser Gruppe. Diese Posten konnten jedoch auch mit Angehörigen der dritten bzw. vierten diplomatischen Rangklasse besetzt werden, den Ministerresidenten bzw. den Geschäftsträgern (Chargés d’affaires). Außerhalb des Reichs beschäftigte Bayern nach 1870 noch Gesandte in St. Petersburg, Wien und Paris sowie in Rom beim Quirinal und dem Heiligen Stuhl als auch einen Ministerresidenten in Bern. Diese wurden aber bis auf die Gesandtschaft beim Heiligen Stuhl 1919 allesamt eingezogen (siehe Dauerhaftes Gesandtschaftswesen). Die aktuell maßgebende Wiener Konvention von 1961 kennt nur mehr drei Klassen: die Botschafter bzw. Nuntien, die Gesandten bzw. Minister oder Internuntien und schließlich die Geschäftsträger, die untereinander in einer lediglich protokollarischen Rangfolge stehen.