Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Bevollmächtigter Minister (Ministre plénipotentiaire)

Aus Gesandtendatenbank
Version vom 30. April 2020, 09:55 Uhr von 127.0.0.1 (Diskussion) (Seite erstellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Bezeichnung für diplomatische Vertreter bereits seit Beginn der Frühen Neuzeit belegt, die zunächst in erster Linie als Gattungsbegriff für diplomatische Vertreter allgemein ohne Berücksichtigung ihres Ranges verwendet wurde, um Streitigkeiten bei Kompetenz- und Zeremoniefragen zwischen Außerordentlichen Gesandten und Residenten vor allem während des Übergangs vom 17. zum 18. Jahrhundert zu vermeiden. Das Beiwort „plénipotentiaire“/„bevollmächtigter“ sollte ihre Vollmacht zu Verhandlungen verdeutlichen. Dennoch ließ sich in der Praxis ein Statusverlust der ausschließlich als Minister bezeichneten Vertreter bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts beobachten. Zunächst noch den Envoyés extraordinaires deutlich nachgeordnet – nach dem maßgeblichen französischen Zeremoniell wurde der Ministre plénipotentiaire nicht vom Herrscher, sondern wie die übrigen Vertreter der dritten Klasse vom jeweiligen Minister empfangen –, verlor diese Unterscheidung etwa seit den 1750er Jahren an Bedeutung. Der Bevollmächtigte Minister wurde zunehmend der zweiten Klasse zugeordnet, bis sich die Verbindung beider Titel zur gebräuchlichsten Form für die Bezeichnung diplomatischer Vertreter der zweiten Rangstufe bis zur Wende zum 19. Jahrhundert entwickelte.