Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Außerordentlicher Gesander (Envoyé extraordinaire)

Aus Gesandtendatenbank
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Seit der Ausdifferenzierung der diplomatischen Rangstufen entwickelte sich der Titel des Gesandten zur Bezeichnung für Diplomaten des zweiten Ranges, dem die Gruppe der Botschafter übergeordnet war. Diese Entwicklung wurde auch durch die Protokolle von Wien (1815) und Aachen (1818) festgeschrieben (siehe <a href='/glossary#gl_374'>Diplomatische Rangstufen</a>). Der Titel des Außerordentlichen Gesandten etablierte sich seit dem Ende des 16. Jahrhunderts. Zunächst im eigentlichen Wortsinne als Bezeichnung für eine Ad-hoc-Gesandtschaft verwendet, entwickelte sich dieser Titel im folgenden Jahrhundert zu einer Ehrbezeichnung für dauerhaft residierende Gesandte, um deren Vorrang vor der Gruppe der Residenten zu verdeutlichen. War der Envoyé extraordinaire dem Ministre plénipotentiaire zunächst noch vorangestellt, verlor diese Unterscheidung etwa seit den 1750er Jahren an Bedeutung und die Kombination beider Titel entwickelte sich zur gebräuchlichsten Form für die Bezeichnung diplomatischer Vertreter der zweiten Rangstufe bis zur Wende zum 19. Jahrhundert.