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Nuntius/Nuntiaturwesen

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Als Nuntius wird üblicherweise der diplomatische Vertreter des Heiligen Stuhls bei auswärtigen Mächten bezeichnet. Das päpstliche Nuntiaturwesen entwickelte sich ausgehend von älteren Nuntiaturen, die zuerst für Venedig für 1500 und am Kaiserhof ab 1514 nachweisbar sind sowie in der Folge in Frankreich, Spanien, Portugal, Polen und Neapel eingerichtet wurden. Das Trienter Konzil (1545-63) führte neben einer inhaltlichen Neuausrichtung des Aufgabenprofils eines Nuntius, das mehr auf kirchlich-religiöse Reformthemen gerichtet sein sollte, auch dazu, dass entgegen vorheriger Praxis nur mehr Geistliche auf diese Posten berufen wurden. Die Tätigkeit als Nuntius wurde mit dem endgültigen Ausbau des diplomatischen Systems seit Papst Gregor XIII. (1572-85) zu einem wesentlichen Bestandteil der geistlichen Kurienlaufbahn. Damit erstreckte sich das Aufgabenprofil sowohl auf die weltliche als auch auf die geistliche Vertretung des Papstes in dem entsprechenden Land, wobei die wesentlichen Themenfelder in Instruktionen sowie seine geistlichen und jurisdiktionellen Befugnisse in einem Breve festgeschrieben wurden. Die formale Zuständigkeit über die Nuntiaturen innerhalb der päpstlichen Verwaltung erhielt das Staatssekretariat, das sich bis 1650 in seiner modernen Form herausbildete. In München wurde erstmalig 1573 eine Nuntiatur errichtet, die jedoch 1583 schon wieder aufgelöst und Bayern erneut dem Sprengel der Wiener Nuntiatur zugewiesen wurde. Die dauerhafte Einrichtung einer Nuntiatur in München 1784/85 ist unter anderem als Folge einer Wiederannäherung zwischen Kirche und Kurfürst sowie des Aufstiegs Pfalzbayerns zum zweitgrößten katholischen Reichsterritorium zu sehen. Sie gilt ferner als wesentlicher Teil eines bayerischen Staatskirchentumgedankens von Kurfürst Karl Theodor. Die Münchner Nuntiatur existierte mit Ausnahme der Jahre 1799 bis 1818, also dem zeitlichen Umfeld der Säkularisation, bis 1934 fort. Ihre Schließung bedeutete das endgültige Ende des passiven Gesandschaftsrechts in Bayern (siehe Dauerhaftes Gesandtschaftswesen).