Welche Kontakte für die Zeit nach 1949 wurden aufgenommen?
Auch wenn das Grundgesetz dem Bund die Zuständigkeit für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten und die ausschließliche Gesetzgebung für die auswärtigen Angelegenheiten zuschreibt, finden sich in der Datenbank auch nach der Gründung der Bundesrepublik Missionen mit dem Empfangs- bzw. Entsendestaat Bayern. So werden diejenigen konsularischen Vertreter, die eine Exequatur von der Staatsregierung enthalten haben und zugleich ihren Sitz im Freistaat haben, als bei Bayern akkreditierte Vertreter in der Datenbank aufgeführt. Trotz der erwähnten verfassungsrechtlichen Ordnung beauftragt darüber hinaus die bayerische Staatsregierung seit dem Ende der 1980er Jahre sogenannte Repräsentanten mit der Vertretung bayerischer Wirtschaftsinteressen im Ausland, die ebenfalls in die Datenbank aufgenommen wurden. Die dritte Gruppe an Kontakten, die für die Zeit nach 1949 in der Datenbank enthalten sind, ist die der Bevollmächtigten Bayerns beim Bund, die unter anderem das Land im Bundesrat vertreten und darüber hinaus die Aufgabe besitzen, Staatsregierung und Landtag über aktuelle Entwicklungen in der Bundespolitik zu informieren.