Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Resident/Ministerresident

Aus Gesandtendatenbank
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Die Bezeichnung als Resident für einen diplomatischen Vertreter findet bereits seit dem 16. Jahrhundert Verwendung und sollte zunächst in erster Linie den dauerhaften Charakter einer Mission im Unterschied zu den zeitlich befristeten Ad-hoc-Gesandtschaften verdeutlichen. Der Begriff bezeichnete in diesem Sinne zu Beginn der Frühen Neuzeit zunächst einen diplomatischen Vertreter der zweiten Rangstufe, die der Gruppe der Botschafter nachgeordnet war. Der Bedeutungswandel des Begriffs des Außerordentlichen Gesandten bewirkte in der Folge zugleich eine weitere hierarchische Zurücksetzung dieser Titelbezeichnung. Dies führte dazu, dass die als Residenten bezeichneten Amtsträger in der diplomatischen Hierarchie über einen nur sehr niedrigen Status verfügten. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts erhielten fast sämtliche wirklichen Residenten aufgrund des verlorenen Renommees den Titel eines Ministerresidenten. Dies führte dazu, dass erstmals durch das Aachener Protokoll von 1818 dieser Begriff als Bezeichnung für Diplomaten der dritten von vier Rangklassen offiziell festgelegt wurde (siehe Diplomatische Rangstufen).