Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Repräsentant

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Bezeichnung für einen Vertreter des Freistaates Bayern im Ausland, der zwar aufgrund der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik, die dem Bund die alleinige Kompetenz für die Vertretung im Ausland zuweist, keinen konsularischen oder diplomatischen Rang innehat, der aber dennoch als ein offiziell Beauftragter das Land im Ausland repräsentiert. Seit der erstmaligen Eröffnung einer solchen Repräsentanz 1988 in Tokio durch das bayerische Wirtschaftsministerium wurde das Netz dieser Vertretungen kontinuierlich ausgebaut. Die Aufgabe der Repräsentanten besteht vor allem darin, wirtschaftliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen sowie als Ansprechpartner um Investitionen im Freistaat zu werben. In der Regel sind diese Repräsentanzen bei den Geschäftsstellen der deutschen Auslandshandelskammern angesiedelt und das Amt des Repräsentanten wird in Personalunion vom Geschäftsführer der Kammer ausgeübt.