Reichshofratsagent
Aus Gesandtendatenbank
Bezeichnung für die Prozessanwälte, die etwa im Auftrag der Reichsstände diese juristisch am Reichshofrat vertraten, und die im Sprachgebrauch der Frühen Neuzeit als Agenten bezeichnet wurden. Die Parteien des Reiches konnten wählen, entweder sich eines der Anwälte am Reichshofrat zu bedienen oder einen eigenen Interessenvertreter dorthin zu entsenden, wie es in der Regel von den Reichsfürsten getan wurde. Diesen kam nach 1648 diplomatischer Status zu. Das Herzogtum Bayern gehörte mit Sachsen zu den ersten Reichsterritorien, die ab dem 16. Jahrhundert dauerhafte Vertretungen zunächst in Prag und später in Wien unterhielten.