Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Konsularbezirk

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Durch Übereinkommen der beteiligten Staaten abgegrenztes Gebiet, auf das sich die räumliche Wirksamkeit konsularischer Handlungen erstreckt. Zunächst beschränkte sich der Wirkungskreis der Konsuln auf ihren Aufenthaltsort, später auf das den Konsularsitz umschließende Gebiet. Für das bayerische Konsularwesen wurde erstmals 1912 eine exakte Abgrenzung des Konsularbezirks für die Konsulate in Dresden und Leipzig definiert. Dem Konsul steht innerhalb dieses Bezirks der unmittelbare amtliche Verkehr mit allen Behörden des Empfängerstaates frei; dagegen kann er mit den Zentralbehörden des Aufenthaltsstaats nicht direkt, sondern nur über seinen ihm vorgesetzten, diplomatischen Vertreter beim Empfängerstaat amtlich verkehren.