Generalkonsul
Ein von der Regierung des Entsendestaates beauftragter, hauptamtlicher Beamter, der für die Leitung und Überwachung des Konsularwesens und der einzelnen Konsuln seines Heimatstaates innerhalb des Empfängerstaates bzw. eines größeren Gebietes zuständig ist. Das Generalkonsulat, dem der Generalkonsul vorsteht, ist eigenständig, das heißt unabhängig von der Konsularabteilung der entsprechenden Botschaft, organisiert. Der Generalkonsularbezirk vereinigt sämtliche Konsularbezirke desselben Staates bzw. in größeren Staaten die eines größeren Gebiets. Die Größe des Amtsbezirks der aktuell in der Bundesrepublik akkreditierten Generalkonsuln reicht vom Gebiet einzelner Bundesländer (Beispiel: US-amerikanisches Generalkonsulat in München) bis hin zu dem des gesamten Bundes (Beispiel: Generalkonsulate außereuropäischer Länder wie Peru, Honduras oder Indonesien in Frankfurt am Main).