Exequatur
Aus Gesandtendatenbank
Exequatur bezeichnet die einem Konsul vom Empfängerstaat auf Ersuchen des Entsendestaates gewährte Erlaubnis zur Ausübung seiner (auf den Konsularbezirk beschränkten) Befugnisse.
Exequatur bezeichnet die einem Konsul vom Empfängerstaat auf Ersuchen des Entsendestaates gewährte Erlaubnis zur Ausübung seiner (auf den Konsularbezirk beschränkten) Befugnisse.