Botschafter
Titel für einen diplomatischen Vertreter der ersten Rangklasse, zu dessen Entsendung in der Frühen Neuzeit lediglich der Kaiser, die europäischen Könige sowie die Republik Venedig berechtigt waren. Wurden die kurfürstlichen Gesandten während des Westfälischen Friedenskongresses noch als Botschafter anerkannt, ist es den Kurfürsten nicht gelungen, diesen Titel für ihre diplomatischen Vertreter auch in der Folge des Friedensschlusses durchzusetzen. Damit blieb den Kurfürsten die Gleichstellung ihres eigenen Status mit der Ebene königlicher Souveräne verwehrt. Wie bereits in der Zeit vor dem Friedenskongress war den Kurfürsten wie etwa dem bayerischen Landesherrn auch nach dem Westfälischen Frieden nur die Entsendung von diplomatischen Vertretern des zweiten oder dritten Ranges, also Bevollmächtigte Minister bzw. Außerordentliche Gesandte oder Geschäftsträger, gestattet. Lediglich während des kurzen Kaisertums von Kurfürst Karl Albrecht als Karl VII. (1742-1745) war ein bayerischer Landesherr in der Lage, Botschafter zu entsenden; aus Kostengründen wurde allerdings nur der bayerische Vertreter am französischen Hof, Fürst Grimberghen, mit diesem Titel ausgestattet. Erst seit dem Ersten Weltkrieg sind die Leiter diplomatischer auswärtiger Vertretungen aller Länder zu Botschaftern avanciert (siehe Dauerhaftes Gesandtschaftswesen).