Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Bevollmächtigte/r bzw. Vertretung Bayerns bei Reich und Bund

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Als Zeichen der Mitbestimmungsrechte der Länder im bundesdeutschen Föderalismus ist die Vertretung Bayerns beim Bund Ausdruck der verfassungsgeschichtlichen Tradition Deutschlands mit Vorläuferinstitutionen wie zum Beispiel den Gesandtschaften beim Regensburger Reichstag und am Wiener Kaiserhof seit dem 17. Jahrhundert, bei der Provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 oder dem Deutschen Bund in Frankfurt am Main. Den direkten Vorläufer des Bevollmächtigten Bayerns beim Bund stellte nach der Reichseinigung 1870/71 der Gesandte in Berlin dar. Von diesem Zeitpunkt an vertrat dieser Bayern nicht mehr nur am preußischen Hof, sondern war zugleich Vertreter beim Reich sowie stimmführender Bevollmächtigter beim Bundesrat bzw. ab 1919 beim Reichsrat. Nachdem die Vertretungen der Gliedstaaten aufgrund der wesentlich zentralistischeren Verfassungsordnung der Weimarer Republik bereits an Bedeutung und darüber hinaus ihre diplomatische Rechtsstellung verloren hatten, führte die Gleichschaltung der Länder durch die Nationalsozialisten zu einem fast völligen Bedeutungsverlust. Jedoch existierte eine Vertretung Bayerns beim Reich fort. Nach dem Ende des Nationalsozialismus und im Zuge der Wiederherstellung der politischen Ordnung in Deutschland knüpfte zunächst ab 1948 Bayerns Vertreter beim Parlamentarischen Rat sowie nach Gründung der Bundesrepublik der Bevollmächtigte beim Bund in Bonn wieder an diese Tradition an. Mit dem Umzug der Bundesregierung 1999 und des Bundesrates 2000 nach Berlin verlegten auch die Länder ab 1998 ihre Vertretungen an den neuen Regierungssitz. Die Bevollmächtigten beim Bund vertreten die Interessen ihres Landes mit Sitz und Stimme im Bundesrat sowie gegenüber den Bundesorganen und den übrigen Ländern. Weitere Aufgaben sind zudem die Anbahnung und Pflege von Kontakten zu Organen internationaler Organisationen am Regierungssitz sowie die Information der Staatsregierung und des Landtags über Bundesangelegenheiten. Dabei kann es sich bei den Bevollmächtigten um einen Minister bzw. Staatssekretär mit Kabinettsrang (Politikerlösung) oder um einen Staatssekretär ohne Kabinettsrang bzw. einen Beamten des höheren Dienstes (Beamtenlösung) handeln. Die überwiegende Mehrzahl der Bevollmächtigten Bayerns seit Gründung der Bundesrepublik gehörten als Minister für Bundesangelegenheiten der Staatsregierung an.