Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Attaché

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Als Attachés werden Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen bezeichnet, wobei zwischen zwei Gruppen unterschieden werden muss: Der Begriff Attaché als Amtsbezeichnung bezeichnet rangniedrige Angehörige einer Vertretung, die in der Regel am Anfang ihrer diplomatischen Karriere stehen. Im zweiten Fall bezeichnet der Titel eine Funktion und ist somit keine Amtsbezeichnung. In der Regel handelt es sich dann um Sachbearbeiter mit einer Spezialaufgabe oder ähnlichem in einer Auslandsvertretung, wie zum Beispiel der seit 1830 in Preußen eingeführte Posten des Militärattachés, den ein Offizier zur Beobachtung der militärischen Situation des Empfängerstaates bekleidete. Mit dem Bedeutungsgewinn der internationalen Wirtschaftsbeziehungen wurde seit 1880 zusätzlich zum konsularischen Dienst die Stelle des Handelsattachés etabliert.