Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

Ad-hoc-Gesandtschaft

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Eine Ad-hoc-Gesandtschaft beschreibt eine zeitlich befristete, kurzzeitige und jeweils an einem bestimmten Geschäft bzw. Thema orientierte diplomatische Mission. Sie stellte die traditionelle Form der Diplomatie bis zur Etablierung eines <a href='/glossary#gl_373'>dauerhaften Gesandtschaftswesens</a> in der Frühen Neuzeit dar. Während sich dieser Prozess für die italienischen Staaten, die spanische Monarchie und das päpstliche Nuntiaturwesen schon für die Zeit um 1500 beobachten lässt, dominierten Ad-hoc-Gesandtschaften unter anderem das diplomatische System des Wiener Kaiserhofs bis in das 17. Jahrhundert hinein. Im Kurfürstentum Bayern ersetzten noch im 18. Jahrhundert bei bedeutenden politischen Verhandlungen an fremden Höfen in der Regel kurzzeitig entsandte, hochrangige Personen aus München den ständigen Vertreter am jeweiligen Ort, so dass sich dessen Aufgabenbereich auf Alltagsfragen beschränkte. Schließlich sind auch Missionen zu Konferenzen wie dem Wiener Kongress 1815 oder zu Friedensschlüssen, etwa in Füssen 1745, aufgrund des klar umgrenzten Aufgabengebiets der Emissäre diesem Bereich des Gesandtschaftswesens zuzuordnen.